Das Verwaltungsgericht bestätigt die erteilte Baubewilligung in vollem Umfang und weist die Beschwerde der Einsprecherin unter Kosten- und Entschädigungsfolge vollumfänglich ab.

Weniger erfreulich ist, dass wir wegen dem Notrecht des Bundesrates bis am 20. Mai 2020 auf den Entscheid der Einsprecherin warten müssen, um zu wissen, ob sie die Baubewilligung auch noch vor das Bundesgericht zieht.