Aus der Geschichte

  • 1921 Josef Meister erwirbt die Liegenschaft Freihof. Der Betrieb umfasst ein Wohnhaus mit Bäckerei und dem Restaurant Freihof, dazu Pferdestallungen und Land (später genannt Freihofmatte).
  • Gemeinsam mit seiner Frau, den 14 Kindern und div. Angestellten bewirtschaftet er den Betrieb.
  • 1939 Der Stall brennt komplett nieder. Wiederaufbau im selben Jahr.
  • Später werden einzelne Parzellen Land u.a. verkauft an: Nauer AG (Schreinerei), Landwirtschaftliche Genossenschaft Schindellegi (Landi),  und an die Raiffeisenbank.
  • 1984 Hermann Meister sen. kauft das Restaurant Freihof von der Wittwe seines verstorbenen Bruders Hans.
  • 1999 Hermann Meister jun. übernimmt das alte Mehrfamilienhaus von der Erbengemeinschaft Meister.
  • 2008 Hermann Meister jun. und Hans Zeiter treffen sich betr. einer Wohnungssanierung im Mehrfamilienhaus. Gemeinsam entstehen erstmals Ideen wie die letzte Parzelle der Freihofmatte zusammen mit den angrenzenden, sanierungsbedürftigen Liegenschaften sinnvoll genutzt werden könnte.
  • 2012 Gründung der freihof immo ag, welche das letzte, noch nicht überbaute Grundstück von der Erbengemeinschaft Meister kauft.
  • 2013 Den Initianten gelingt es, Eigentümer der Nachbargrundstücke in das Projekt einzubeziehen.
  • 2014 Mit einem Projektwettbewerb, den die BSS Architekten aus Schwyz gewinnen, schreitet das Projekt weiter voran.
  • 2015 Die Nachbargrundstücke werden in die freihof immo ag eingebracht und die freihof immo ag wird durch Erhöhung des Aktienkapitals erweitert.
  • 2016 Der Gestaltungsplan wird bei der Gemeinde Feusisberg eingereicht.
  • 2017 Der Regierungsrat Kanton Schwyz genehmigt den Gestaltungsplan.
  • 2018 Die freihof immo ag reicht das Baugesuch ein.
  • 2019 An der Gemeinderatssitzung vom 26 Juni 2019 werden die Baubewilligungen erteilt.
  • 2019 Gegen die erteilten Baubewilligungen wird am 19 Juli 2019 Beschwerde eingereicht.
  • 2019 Der Regierungsrat weist am 13. November 2019 die Beschwerde gegen die Baubewilligungen ab.
  • 2019 Gegen den Beschluss des Regierungsrates wird am 10. Dezember 2019 Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht.
  • 2020 Das Verwaltungsgericht bestätigt die erteilte Baubewilligung in vollem Umfang und weist die Beschwerde der Einsprecherin vollumfänglich ab.
  • 2020 Das Bundesgericht bestätigt am 5. Juni 2020, dass gegen den Verwatungsgerichtsentscheid kein Rechtsmittelverfahren eröffnet worden ist. Somit ist der Verwaltungsgerichtsentscheid in Rechtskraft erwachsen und die Baubewilligungen rechtsgültig.